IT-asap GmbH English Eintragen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich und Gegenstand

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen IT-asap GmbH (nachfolgend „Anbieter") und seinen Kunden. Von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen gelten nicht, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.

§ 2 Vertragsschluss

Die Darstellung der Leistungen auf unserer Website ist kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Einladung zur Bestellung. Der Kunde stellt eine Anfrage mit möglichst genauer Leistungsbeschreibung. Der Anbieter erstellt auf dieser Basis ein Angebot. Der Vertrag kommt erst durch Annahme des Angebots durch den Kunden (z.B. per E-Mail-Bestätigung oder Unterschrift) zustande.

Abschluss über die Website. Verträge können auch unmittelbar über die Website oder das Kundenportal geschlossen werden. Der Kunde erhält den Vertragstext einschließlich dieser AGB vor Abgabe seiner Erklärung vollständig angezeigt und kann seine Eingaben bis zum Absenden berichtigen. Der Vertrag kommt mit dem Betätigen der entsprechend bezeichneten Schaltfläche zustande. Der Anbieter bestätigt den Zugang unverzüglich in Textform und übermittelt dem Kunden den Vertragstext in einer speicherbaren Form. Vertragssprache ist Deutsch.

Form und Nachweis. Die in diesen AGB geregelten Verträge unterliegen keinem gesetzlichen Formzwang; eine eigenhändige Unterschrift ist für ihr Zustandekommen nicht erforderlich. Der Anbieter dokumentiert bei einem Abschluss über die Website den Zeitpunkt, die IP-Adresse, das verwendete Endgerät sowie die Fassung des angezeigten Vertragstextes einschließlich einer Prüfsumme und bewahrt diese Nachweise für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auf. Der Kunde erhält dieselben Angaben mit der Bestätigung.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde benennt dem Anbieter einen Ansprechpartner zur Auftragsbegleitung. Er stellt alle für die Auftragserfüllung erforderlichen Daten, Texte, Bilder und Zugänge vollständig, rechtzeitig und korrekt bereit. Der Kunde ist allein verantwortlich dafür, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte keine Rechte Dritter (z.B. Urheber-, Marken-, Persönlichkeitsrechte) verletzen. Der Anbieter führt keine rechtliche Prüfung durch.

Bei verspäteter Mitwirkung haftet der Anbieter nicht für dadurch entstehende Verzögerungen.

Der Kunde stellt die für die Auftragserfüllung erforderlichen Inhalte innerhalb von 14 Tagen nach dem gemeinsamen Aufbau-Termin bereit. Liegen sie danach nicht vollständig vor, verlängern sich vereinbarte Fristen um einen der Verzögerung angemessenen Zeitraum; der Anbieter terminiert die weitere Bearbeitung neu. Verzögerungen, die der Kunde zu vertreten hat, berühren die Fälligkeit bereits erbrachter Leistungen nicht.

§ 4 Preise & Zahlung

Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Zahlung binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug.

Wiederkehrende Leistungen (insbesondere Domains, Hosting und Plattform-Abonnements) werden vor Beginn des jeweiligen Leistungszeitraums abgerechnet. Die Rechnung wird spätestens 14 Tage vor Beginn des neuen Zeitraums erstellt und dem Kunden in Textform übermittelt.

Sammelrechnung. Der Anbieter fasst alle in einem Abrechnungszeitraum fälligen wiederkehrenden Leistungen zu einer Rechnung zusammen. Der Abrechnungszeitraum beträgt einen Kalendermonat; der Einzug erfolgt zum 1. des Monats. Der Rechnungsbetrag ist zum ausgewiesenen Fälligkeitstag zur Zahlung fällig; bei erteiltem Lastschriftmandat erfolgt zu diesem Tag eine Abbuchung für alle Positionen des Zeitraums. Einzelne Leistungen, die nicht Teil des laufenden Zeitraums sind — etwa Neubestellungen oder einmalige Leistungen —, können gesondert abgerechnet werden.

SEPA-Lastschrift: Hat der Kunde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, wird der Rechnungsbetrag zum ausgewiesenen Fälligkeitstag von dem im Mandat genannten Konto eingezogen. Die Vorabankündigung (Pre-Notification) erfolgt mit der Rechnung; sie nennt Betrag, Fälligkeitstag, Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz. Die Parteien vereinbaren hierfür eine Frist von 14 Kalendertagen vor dem Einzug. Der Kunde sorgt für ausreichende Kontodeckung; Kosten einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift trägt der Kunde.

Besteht kein Lastschriftmandat, erfolgt die Zahlung per Überweisung binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum.

Elektronische Rechnungen. Der Kunde stimmt zu, dass Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form übermittelt werden — als PDF per E-Mail oder, soweit gesetzlich vorgesehen oder vom Kunden gewünscht, als strukturierte E-Rechnung nach EN 16931 (ZUGFeRD bzw. XRechnung). Eine Zustellung in Papierform erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und kann gesondert berechnet werden. Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm benannte E-Mail-Adresse empfangsbereit ist; Rechnungen gelten mit Zugang an dieser Adresse als zugestellt.

Preisgarantie. Sagt der Anbieter für das monatliche Entgelt eine Preisgarantie zu, ist eine Anpassung dieses Entgelts während der Garantiezeit ausgeschlossen. Die Garantie erfasst das monatliche Grundentgelt des gebuchten Pakets; sie gilt nicht für gesondert gebuchte Module, für Leistungen nach Aufwand und nicht für Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Preisanpassungen (bei Kostensteigerungen) werden dem Kunden spätestens einen Monat vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb der genannten Frist, gilt dies als Zustimmung. Bei Widerspruch kann der Vertrag zum Zeitpunkt der Anpassung außerordentlich gekündigt werden.

Anzahlung bei Erstellungsleistungen. Bei Paketen mit Aufbau-Service — also überall dort, wo der Anbieter die Erstellung übernimmt — werden 50 % des vereinbarten einmaligen Entgelts mit Auftragserteilung fällig, die restlichen 50 % nach Abnahme. Mit dem Aufbau wird nach Eingang der Anzahlung begonnen; der Termin für die gemeinsame Sitzung wird nach Zahlungseingang vergeben. Bei Paketen ohne Aufbau-Service, bei denen der Kunde selbst einrichtet, ist das einmalige Entgelt in voller Höhe mit Auftragserteilung fällig; eine Anzahlung entfällt. Welche Pakete zu welcher Gruppe gehören, ergibt sich aus der jeweils gültigen Leistungsübersicht.

Verzug. Zahlt der Kunde nicht innerhalb der vereinbarten Frist, kommt er spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug (§ 286 Abs. 3 BGB); gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, wenn in der Rechnung auf diese Folge hingewiesen wurde. Der Verzugszins beträgt neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, gegenüber Verbrauchern fünf Prozentpunkte. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen.

Aufrechnung und Zurückbehaltung. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Vertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen

Soweit nicht abweichend vereinbart, haben Dauerschuldverhältnisse (z.B. Hosting, Plattform-Abo, Wartung) eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Zum Ende der Mindestlaufzeit kann der Vertrag mit einer Frist von 1 Monat gekündigt werden. Wird nicht gekündigt, läuft er auf unbestimmte Zeit weiter und ist danach von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende kündbar. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Beginn. Das monatliche Entgelt wird ab dem Livegang berechnet, also ab der Abnahme der Erstellungsleistung. Für den Zeitraum davor fällt kein laufendes Entgelt an; die Bereitstellung von Domain, Postfach und Arbeitsumgebung während der Erstellung ist mit dem einmaligen Entgelt abgegolten.

Für Pakete ohne Aufbau-Service gilt abweichend § 11a Absatz 2.

§ 6 Abnahme

Einmalige Erstellungsleistungen (z.B. Landingpage, Webseite, Logo, Design) sind Werkleistungen. Nach Fertigstellung zeigen wir diese in Textform an und setzen eine Abnahmefrist von 14 Tagen.

Erklärt der Kunde innerhalb dieser Frist weder die Abnahme noch benennt er mindestens einen Mangel, gilt die Leistung mit Fristablauf als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB). Ist der Kunde Verbraucher, weisen wir ihn in der Fertigstellungsanzeige ausdrücklich auf diese Folge hin.

Als Abnahme gilt ebenso die Ingebrauchnahme, insbesondere die Live-Schaltung der erstellten Seite. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

Mit der Abnahme wird die Vergütung fällig (§ 641 BGB) und die Gewährleistungsfrist beginnt. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz Nachfrist nicht nach, ruht die Frist; bereits erbrachte Leistungen können abgerechnet werden.

Anwendungsbereich. Dieser Paragraph gilt nur für Leistungen, die der Anbieter selbst erstellt. Für Pakete ohne Aufbau-Service, in denen der Kunde seine Seite eigenständig über den Assistenten erstellt, gilt § 11a; eine Abnahme findet dort nicht statt.

§ 6a Widerrufsrecht und vorzeitiger Leistungsbeginn

Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu; Einzelheiten regelt die gesonderte Widerrufsbelehrung. Gegenüber Unternehmern besteht kein Widerrufsrecht.

Vorzeitiger Beginn: Soll vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung begonnen werden — etwa bei der Registrierung einer Domain oder der Erstellung einer Landingpage — ist die ausdrückliche Zustimmung des Verbrauchers erforderlich. Er bestätigt dabei, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert (§ 356 Abs. 4 BGB) bzw. bei digitalen Inhalten mit Beginn der Ausführung (§ 356 Abs. 5 BGB).

Ohne diese Zustimmung beginnen wir nicht. Eine einmal registrierte Domain kann gegenüber der Vergabestelle nicht zurückgenommen werden.

Widerruft ein Verbraucher nach zugestimmtem vorzeitigem Beginn, schuldet er Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen (§ 357 Abs. 8 BGB).

§ 7 Nutzung der SaaS-Plattform

Als Teil unserer Leistungen erhält der Kunde Zugang zu unserer Online-Plattform („Portal"). Die Plattform wird in dem vom Kunden gebuchten Paket bereitgestellt. Welche Pakete angeboten werden und was sie umfassen, ergibt sich aus der jeweils gültigen Leistungsübersicht des Anbieters. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Paketbeschreibung.

Der Anbieter sichert eine Verfügbarkeit der Plattform von 99% im Jahresmittel zu (ausgenommen Wartungsfenster + höhere Gewalt). Der Kunde erhält persönliche Zugangsdaten, die er vertraulich zu behandeln hat. Bei Missbrauch der Zugangsdaten haftet der Kunde selbst.

Der Anbieter ist berechtigt, die Plattform technisch weiterzuentwickeln, einzelne Funktionen anzupassen oder zu ersetzen, solange der wesentliche Leistungsumfang erhalten bleibt.

§ 8 Abonnements, Pakete & Zahlungsweise

Pakete werden monatlich oder jährlich abgerechnet (nach Wahl des Kunden). Zahlung per SEPA-Lastschrift, Banküberweisung oder Kreditkarte. Bei SEPA-Mandat wird der Betrag automatisch zum Fälligkeitstermin eingezogen. Die Vorabankündigung (Pre-Notification) erfolgt mit der Rechnung und damit 14 Kalendertage vor dem Einzug (§ 5).

Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter den Portal-Zugang nach Mahnung vorübergehend sperren (unter Aufrechterhaltung der vertraglichen Zahlungspflicht).

Zur Sperrung. Eine Sperrung setzt voraus, dass der Kunde mit einem nicht unerheblichen Betrag in Verzug ist und der Anbieter sie mindestens zwei Wochen zuvor in Textform angekündigt hat. Während der Sperrung bleiben die Daten des Kunden vollständig erhalten und werden nicht gelöscht; die Webseite des Kunden bleibt erreichbar, soweit die Sperrung nur den Portal-Zugang betrifft. Nach Ausgleich des Rückstands wird der Zugang unverzüglich wiederhergestellt.

Laufzeit von Zusatzmodulen. Zusatzmodule laufen bis zum Ende der Mindestlaufzeit des Hauptvertrages. Läuft der Hauptvertrag danach auf unbestimmte Zeit weiter, sind auch die Zusatzmodule mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar. Sie enden in jedem Fall mit dem Hauptvertrag, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Wird ein Modul während der Mindestlaufzeit gebucht, gilt es für deren restliche Dauer.

§ 9 Faire Nutzung

Redaktionelle Kontingente. Die im Paket enthaltenen redaktionellen Leistungen — insbesondere Blog-Beiträge je Kalendermonat sowie Social-Media-Beiträge je Woche und Kanal — sind Höchstmengen. Sie verfallen, soweit sie im jeweiligen Zeitraum nicht abgerufen werden, und werden nicht übertragen oder erstattet. Die Erstellung setzt voraus, dass der Kunde die erforderlichen Angaben beibringt und die Entwürfe freigibt (§ 3); unterbleibt die Freigabe, gilt die Leistung als angeboten. Umfang und Frequenz ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des gebuchten Pakets.

Die im Paket enthaltenen Kontingente (z.B. KI-Credits, E-Mail-Postfächer, SMS-Guthaben, Traffic, Speicherplatz) sind nach dem Prinzip der fairen Nutzung bemessen. Bei offensichtlichem Missbrauch (z.B. automatisiertes Abrufen, Versand von Spam) ist der Anbieter berechtigt, die Nutzung einzuschränken oder den Zugang zu sperren.

§ 10 KI-generierte Inhalte

Die Plattform nutzt Künstliche Intelligenz (KI) zur Generierung von Texten (z.B. Blog-Artikel, Social-Posts, Webseiten-Inhalten), Bildern und Alt-Texten. Der Kunde ist vor Veröffentlichung verpflichtet, alle KI-generierten Inhalte auf sachliche und rechtliche Korrektheit zu prüfen (Art. 14 KI-VO).

Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit von KI-Ausgaben (sog. „Halluzinationen" sind systembedingt möglich). Das Urheberrecht an KI-generierten Inhalten ist rechtlich umstritten; eigene Werke des Kunden können bessere Schutzrechte bieten. Der Kunde ist für die Prüfung etwaiger Markenrechts-, Wettbewerbs- oder Persönlichkeitsrechtsverletzungen allein verantwortlich.

§ 11 Webseiten-Erstellung

Verträge zur Erstellung von Webseiten sind Werkverträge (§§ 631 ff. BGB). Die Seiten werden für mobile Endgeräte und die jeweils letzten zwei Versionen gängiger Browser optimiert. SSL-Zertifikate, Statistik-Tools und Quellcode-Herausgabe sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung geschuldet.

Wartungs- und Pflegeleistungen werden separat vereinbart. Nach Abnahme ohne Wartungsvertrag ist der Kunde selbst für Aktualität und Sicherheit verantwortlich.

Leistungszeit. Der Anbieter beginnt innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang der Anzahlung mit dem Aufbau. Die Fertigstellung erfolgt innerhalb von zehn Werktagen, nachdem dem Anbieter sämtliche vom Kunden beizubringenden Inhalte vollständig vorliegen. Fristen, die der Kunde durch verspätete Mitwirkung beeinflusst, verlängern sich entsprechend § 3.

Korrekturschleifen. Die Anzahl der enthaltenen Korrekturschleifen ergibt sich aus dem gebuchten Paket und wird in der Auftragsbestätigung ausgewiesen; sie beträgt mindestens zwei. Korrekturwünsche werden gesammelt über das dafür bereitgestellte Formular übermittelt. Jede weitere Korrekturschleife wird nach Aufwand berechnet.

Ausbleibende Mitwirkung. Liegen die vom Kunden beizubringenden Inhalte 30 Tage nach dem gemeinsamen Aufbau-Termin nicht vollständig vor, teilt der Anbieter dem Kunden dies in Textform mit und setzt eine letzte Frist von 14 Tagen. Verstreicht auch diese, geht die Seite im erreichten Stand live. Die Abnahme gilt zu diesem Zeitpunkt als erfolgt; das restliche einmalige Entgelt und das laufende Entgelt werden fällig. Der Kunde kann fehlende Inhalte danach jederzeit nachreichen; die Einarbeitung erfolgt im Rahmen der noch offenen Korrekturschleifen.

Vereinbarte Beschaffenheit. Maßgeblich für den geschuldeten Leistungsumfang ist das Ergebnis der gemeinsamen Aufbau-Sitzung, das der Anbieter dem Kunden im Anschluss in Textform bestätigt. Erhebt der Kunde dagegen nicht binnen sieben Tagen Einwendungen, gilt die Zusammenfassung als vereinbarte Beschaffenheit. Wünsche, die darüber hinausgehen, sind Änderungswünsche; sie werden im Rahmen der enthaltenen Korrekturschleifen und danach nach Aufwand umgesetzt. Eine Gestaltung, die der vereinbarten Beschaffenheit entspricht und vom Kunden lediglich anders gewünscht wird, ist kein Mangel.

§ 11a Selbst-Einrichtung (Pakete ohne Aufbau-Service)

Gegenstand. In Paketen ohne Aufbau-Service erstellt der Kunde die Inhalte seiner Seite eigenständig über den vom Anbieter bereitgestellten Assistenten. Der Anbieter schuldet insoweit keine Werkleistung, sondern die Bereitstellung der Plattform und der Betriebsumgebung sowie die Prüfung und Freischaltung der vom Kunden erstellten Seite. §§ 6 und 11 finden auf diese Pakete keine Anwendung.

Bereitstellung und Beginn des laufenden Entgelts. Der Zugang zum Assistenten wird nach Eingang des einmaligen Entgelts bereitgestellt. Ab der Bereitstellung stehen dem Kunden Assistent, Speicherplatz, Postfach und Domain zur Verfügung. Das monatliche Entgelt beginnt mit der Freischaltung der Seite, spätestens jedoch 30 Tage nach Bereitstellung des Zugangs. Der Kunde hat den Zeitpunkt der Freischaltung allein in der Hand; der Anbieter erinnert ihn vor Ablauf der Frist in Textform.

Änderungen durch den Kunden. Der Kunde kann Inhalte, Texte und Gestaltung seiner Seite jederzeit und ohne zahlenmäßige Begrenzung selbst ändern und neu erzeugen lassen. Eine Beschränkung auf Korrekturschleifen besteht in diesen Paketen nicht.

Kein bestimmtes Gestaltungsergebnis. Geschuldet ist die Funktionsfähigkeit des Assistenten, nicht ein bestimmtes textliches oder gestalterisches Ergebnis seiner Ausgaben. Dass ein erzeugter Text oder Entwurf nicht den Vorstellungen des Kunden entspricht, begründet keinen Mangel, solange der Assistent bestimmungsgemäß arbeitet; der Kunde kann die Ausgabe stattdessen erneut erzeugen lassen oder selbst überarbeiten. § 10 bleibt unberührt.

Freischaltung. Vor der Freischaltung prüft der Anbieter die Seite auf offensichtliche technische Fehler und auf das Vorliegen der Pflichtangaben. Eine inhaltliche Prüfung der vom Kunden eingestellten Texte findet nicht statt. Steht der Freischaltung etwas entgegen, teilt der Anbieter dies dem Kunden mit; die Frist nach Absatz 2 verlängert sich um die Dauer der Behebung, soweit der Kunde sie nicht zu vertreten hat.

§ 12 Webhosting & Domainregistrierung

Hostingleistungen werden im Kundenauftrag über Subunternehmer (u.a. Hetzner Online GmbH) erbracht. Die Verfügbarkeit beträgt mindestens 99% im Jahresmittel.

Domainregistrierungen erfolgen bei der jeweiligen Vergabestelle (DENIC, ICANN-Registrare). Der Anbieter wird als Vermittler tätig; das Vertragsverhältnis über die Domain kommt direkt zwischen Kunde und Vergabestelle zustande. Der Kunde ist allein verantwortlich, dass die gewünschte Domain keine Rechte Dritter verletzt.

Treuhänderische Verwaltung. Der Anbieter registriert und verwaltet Domains im Auftrag und Interesse des Kunden. Der Kunde bleibt zu jeder Zeit wirtschaftlicher Inhaber seiner Domain.

Registrierung auf den Namen des Kunden. Bei der Registrierung wird der Kunde beim Registrar als Registrant (Domain-Inhaber) eingetragen.

Technisch-administrative Verwaltung. Zur technischen Abwicklung — DNS, Nameserver, Überwachung der Verlängerung, Transfer zwischen Registraren — wird der Anbieter als administrativer und technischer Kontakt (Admin-C, Tech-C) eingetragen. Domainbezogene Systemnachrichten des Registrars werden auf eine Zustelladresse des Anbieters gesetzt. Der Anbieter nutzt diese Stellung ausschließlich zur ordnungsgemäßen Verwaltung im Sinne des Kunden und nicht zu eigenen Zwecken.

Jederzeitige Herausgabe. Der Kunde kann jederzeit die vollständige Herausgabe der Domain verlangen. Der Anbieter stellt in diesem Fall innerhalb von drei Werktagen den Auth-Code (EPP-/Transfer-Code) bereit und stellt die Kontaktdaten auf die vom Kunden benannten Daten um bzw. stimmt einem Transfer zu einem anderen Registrar ausdrücklich zu.

Keine Sperre. Der Anbieter ergreift keine Maßnahmen, die die Verwaltungsrechte des Kunden oder seine freie Verfügung über die Domain einschränken oder verzögern.

Vertragsende. Bei Beendigung des Vertrages werden alle betroffenen Domains auf die vom Kunden benannten Registrar-Konten übertragen. Dort anfallende Transfer- oder Jahresgebühren trägt der Kunde.

Preisbildung. Der Anbieter wählt den Registrar nach dem Verlängerungspreis, nicht nach dem Preis des ersten Jahres. Aktionspreise mit erhöhtem Folgejahrespreis werden nicht weitergegeben; der Preis bleibt über die Laufzeit stabil.

Widerrufsverzicht bei Domains. Da die Registrierung mit dem Vertragsschluss unumkehrbar beginnt, verzichtet der Kunde vor der Auftragserteilung ausdrücklich auf sein Widerrufsrecht nach § 356 Abs. 4 BGB. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung.

§ 13 Änderungs- und Pflegeleistungen nach der Abnahme

Abgrenzung. Bis zur Abnahme richtet sich der Leistungsumfang nach § 11; die dort genannten Korrekturschleifen sind darin enthalten. Nach der Abnahme sind Änderungen an der Seite gesonderte Leistungen. Sie werden nach Aufwand abgerechnet, soweit nichts anderes vereinbart ist; der Stundensatz beträgt derzeit 110 € netto und wird vor Ausführung mitgeteilt. Maßgeblich ist die tatsächlich aufgewendete Arbeitszeit, abgerechnet in Schritten von 15 Minuten; angefangene Einheiten werden auf die nächste volle Einheit aufgerundet.

Im Paket enthaltener Änderungsservice. Ist der Änderungsservice im gebuchten Paket enthalten, gilt dies für die ersten drei Monate ab Abnahme. Danach endet er, ohne dass es einer Kündigung bedarf; er kann anschliessend als Zusatzleistung gebucht werden. Die verfügbaren Stufen und deren Preise ergeben sich aus der Leistungsübersicht. Die Mindestlaufzeit nach dem letzten Absatz dieses Paragraphen gilt nur für den gesondert gebuchten Änderungsservice, nicht für den im Paket enthaltenen.

Umfang des Änderungsservice. Hat der Kunde den Änderungsservice gebucht oder ist dieser in seinem Paket enthalten, sind davon Änderungen an bereits bestehenden Seiten umfasst: das Ändern und Austauschen von Texten, Bildern, Preisen, Öffnungszeiten und vergleichbaren Angaben sowie kleinere gestalterische Anpassungen innerhalb des bestehenden Aufbaus. Der Kunde übermittelt die gewünschten Änderungen und die dafür benötigten Inhalte über das dafür bereitgestellte Formular.

Nicht umfasst sind insbesondere neue Seiten und Unterseiten, neue Funktionen und Module, die Anbindung weiterer Systeme, Änderungen am Aufbau oder am Gestaltungsraster, das Erstellen neuer Inhalte wie Texte, Bilder oder Videos sowie Leistungen, die eine erneute rechtliche Prüfung erfordern. Diese werden nach Absatz 1 abgerechnet. Der Anbieter weist vor der Ausführung darauf hin, dass die Leistung kostenpflichtig ist, und nennt den voraussichtlichen Aufwand; ohne diesen Hinweis entsteht kein Vergütungsanspruch.

Zeitkontingent. Der Änderungsservice wird mit einem monatlichen Zeitkontingent gebucht; dessen Umfang (derzeit 30 oder 60 Minuten je Kalendermonat) ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der gebuchten Stufe. Maßgeblich ist die tatsächlich aufgewendete Arbeitszeit, abgerechnet in Schritten von 15 Minuten.

Verfall. Nicht in Anspruch genommene Zeit bleibt innerhalb des laufenden Quartals erhalten. Das Quartal beginnt mit der Buchung und läuft danach fortlaufend; es ist nicht an das Kalenderquartal gebunden. Zum Quartalsende verfällt nicht genutzte Zeit; sie wird weder in das folgende Quartal übertragen noch ausgezahlt oder erstattet. Die Einplanung angesparter Zeit erfolgt nach Abstimmung; ein Anspruch auf Erbringung an einem bestimmten Tag besteht nicht. Hierauf wird der Kunde bei der Buchung ausdrücklich hingewiesen.

Über das Kontingent hinaus. Ist das Kontingent eines Monats aufgebraucht, führt der Anbieter weitere Änderungen nur nach vorheriger Ankündigung der Kostenpflicht und Nennung des voraussichtlichen Aufwands aus; die Abrechnung erfolgt nach Absatz 1. Ohne diesen Hinweis entsteht kein Vergütungsanspruch. Der Kunde kann stattdessen auf die nächsthöhere Stufe wechseln; der Wechsel wirkt ab dem Folgemonat.

Mindestlaufzeit. Der Änderungsservice läuft bis zum Ende der Mindestlaufzeit des Hauptvertrages und verlängert sich anschließend um jeweils einen Monat, solange der Hauptvertrag besteht; die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Monatsende. Er endet in jedem Fall mit dem Hauptvertrag, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. § 5 gilt im Übrigen entsprechend.

Befristeter Änderungsservice. Ist der Änderungsservice als zeitlich befristeter Bestandteil eines Pakets enthalten, endet er mit Ablauf dieser Frist. Die Absätze 1 bis 4 gelten fort; der Kunde kann den Änderungsservice anschließend gesondert buchen.

§ 14 Online-Terminbuchung

Die Plattform bietet dem Kunden eine öffentliche Buchungsseite für Termine mit dessen Endkunden. Der Vertrag über den gebuchten Termin kommt direkt zwischen dem Kunden (Portal-Nutzer) und dessen Endkunde zustande. Der Anbieter stellt lediglich die technische Infrastruktur bereit und ist nicht Vertragspartner des Endkundenvertrages.

Der Kunde ist für die rechtskonforme Ausgestaltung der Buchungsprozesse (z.B. Widerrufsbelehrung bei B2C, Preistransparenz) selbst verantwortlich.

§ 15 SMS-Versand

Für den SMS-Versand (Terminerinnerungen, Bewertungsanfragen) wird ein Guthabenkonto geführt. Das Guthaben wird im Voraus durch den Kunden aufgeladen. Nicht verbrauchtes Guthaben verfällt nicht und wird bei Vertragsende auf Anforderung erstattet, sofern es 10 € übersteigt.

Der Kunde ist für die Einhaltung der SMS-Versand-Regeln verantwortlich (Empfänger-Einwilligung, Opt-out, TKG, UWG). Der Anbieter ist berechtigt, bei begründetem Verdacht auf Missbrauch (z.B. Massenwerbung ohne Einwilligung) den SMS-Versand zu sperren.

§ 16 Marketing-Dienstleistungen

SEO-Maßnahmen sind Dienstleistungen (§§ 611 ff. BGB); ein bestimmtes Ranking wird nicht geschuldet. Bei SEA-Kampagnen (Google Ads, Meta Ads) schuldet der Anbieter die technische Einrichtung und Betreuung; Werbekosten an die Plattformbetreiber trägt der Kunde. Die rechtliche Prüfung von Keywords / Ad-Texten (Markenrecht, UWG) obliegt dem Kunden.

Vergütung der Kampagnenbetreuung. Das Entgelt für die Betreuung von SEA-Kampagnen richtet sich nach dem vom Kunden eingesetzten Werbebudget. Maßgeblich ist der tatsächliche Verbrauch des jeweiligen Vormonats laut Abrechnung des Plattformbetreibers; die Abrechnung erfolgt im Folgemonat. Die geltende Staffel ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des gebuchten Moduls. Das Werbebudget selbst zahlt der Kunde unmittelbar an den Plattformbetreiber; es ist im Entgelt nicht enthalten.

Bei automatisiertem Social-Posting („Ghost-Posting") durch den Anbieter ist allein der Kunde Dienstanbieter im Sinne des § 7 DDG und trägt die rechtliche Verantwortung für die veröffentlichten Inhalte.

§ 17 Mängelgewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 1 Jahr (diese Verkürzung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Schäden aus Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit). Unwesentliche Mängel begründen keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt beim Anbieter.

Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nur gegenüber Unternehmern. Ist der Kunde Verbraucher, bleibt es bei den gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 18 Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

Die Haftungsbeschränkung gilt auch für Erfüllungsgehilfen und gesetzliche Vertreter des Anbieters.

Datenverlust. Die Haftung für den Verlust von Daten ist auf den Aufwand begrenzt, der für die Wiederherstellung aus den nach § 22 vorgehaltenen Sicherungen erforderlich ist. Weitergehende Ansprüche wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit bleiben unberührt.

Höhere Gewalt. Ereignisse höherer Gewalt — insbesondere Naturereignisse, Krieg, Streik, behördliche Anordnungen, großflächige Ausfälle von Strom- oder Telekommunikationsnetzen sowie vom Anbieter nicht zu vertretende Ausfälle von Vorleistern — befreien die Parteien für ihre Dauer von der Leistungspflicht. Der Anbieter unterrichtet den Kunden unverzüglich. Dauert das Ereignis länger als zwei Monate, kann jede Partei den betroffenen Vertrag außerordentlich kündigen; bereits erbrachte Leistungen werden abgerechnet.

§ 19 Freistellung

Der Kunde stellt den Anbieter von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Anbieter aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB, gesetzliche Bestimmungen oder Rechte Dritter geltend gemacht werden (z.B. Urheber-, Marken-, Wettbewerbs- oder Persönlichkeitsrechte). Die Freistellung umfasst auch angemessene Rechtsverteidigungskosten.

§ 20 Datenschutz & Auftragsverarbeitung

Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden (Art. 28 DSGVO). Sofern erforderlich, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) ab, der vom Anbieter zur Verfügung gestellt wird.

Details zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung.

§ 21 Datenexport bei Vertragsende

Nach Vertragsende kann der Kunde innerhalb von 30 Tagen einen Export seiner Daten in einem gängigen maschinenlesbaren Format (JSON, CSV, ZIP) anfordern. Der Export umfasst Stammdaten, Endkunden-Datensätze, Rechnungen, Produkte, Blog-Artikel und Medien.

Nach Ablauf der 30 Tage werden die Kundendaten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (z.B. 10 Jahre für Buchhaltung nach § 147 AO) entgegenstehen.

§ 22 Datensicherung

Der Anbieter führt tägliche Backups der Kundendaten durch (7-Tage-Rolling-Retention + wöchentliche Snapshots 4 Wochen). Backups werden verschlüsselt gespeichert. Der Kunde ist berechtigt, zusätzlich eigene Datensicherungen anzufertigen.

§ 23 Nutzungsrechte & Eigenwerbung

Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde an erstellten Werken ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck. Weitergehende Nutzungsrechte (z.B. Weiterverkauf) bedürfen individualvertraglicher Vereinbarung.

Der Anbieter ist berechtigt, das abgeschlossene Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen, Portfolio) in angemessener Weise darzustellen. Im Footer der vom Anbieter erstellten Webseiten darf der Anbieter einen diskreten Urheber-Hinweis mit Link platzieren.

Zur Referenzdarstellung darf der Anbieter neben dem Arbeitsergebnis auch Firmenname und Logo des Kunden verwenden. Der Kunde kann dieser Verwendung jederzeit in Textform widersprechen; der Anbieter entfernt die Angaben dann innerhalb von 14 Tagen. Daten und Inhalte des Kunden, die nicht Teil des öffentlich zugänglichen Arbeitsergebnisses sind, werden nicht zu Werbezwecken genutzt.

Paket „Kauf". Beim Paket „Kauf" wird die Erstellungsleistung einmalig vergütet. Der Kunde erhält an den für ihn erstellten Inhalten und der für ihn erstellten Gestaltung ein zeitlich und räumlich unbeschränktes einfaches Nutzungsrecht, das er auf einen Rechtsnachfolger seines Unternehmens übertragen darf. Nicht umfasst ist die Plattform selbst nebst der ihr zugrundeliegenden Software, Vorlagen und Bausteine; deren Nutzung richtet sich nach § 7 und endet mit dem Dauerschuldverhältnis. Bei Vertragsende erhält der Kunde seine Inhalte nach § 21.

§ 23a Rechtstext-Vorlagen

Der Anbieter stellt im Kunden-Portal Vorlagen für Impressum, Datenschutzerklärung und AGB bereit. Diese Vorlagen dienen als Ausgangsbasis und werden regelmäßig aktualisiert, insbesondere bei Änderungen der Rechtslage oder Rechtsprechung.

Eigenverantwortung des Kunden: Der Kunde ist als Betreiber seiner Online-Auftritte selbst für die Aktualität, Vollständigkeit und rechtliche Korrektheit seiner veröffentlichten Rechtstexte verantwortlich. Die vom Anbieter bereitgestellten Vorlagen ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.

Aktualisierungen: Bei Aktualisierungen der Vorlagen-Versionen wird der Kunde per E-Mail informiert. Kunden, die eigene Anpassungen an den Texten vorgenommen haben, erhalten einen Vergleich zwischen der neuen Vorlage und ihrem aktuellen Text. Die Übernahme der aktualisierten Vorlage liegt in der Verantwortung und Entscheidung des Kunden.

Keine automatische Übernahme: Eigene Anpassungen des Kunden werden durch Versions-Updates des Anbieters niemals automatisch überschrieben. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Rechtstexte, die der Kunde nach dem Hinweis nicht aktualisiert hat.

§ 24 Vertraulichkeit

Beide Vertragsparteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich. Diese Pflicht gilt zeitlich unbegrenzt über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus. Die Parteien verpflichten eingesetzte Mitarbeiter und Subunternehmer zur Einhaltung der Vertraulichkeit.

§ 25 Änderungen dieser AGB

Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Änderungen der Rechtslage, der Rechtsprechung oder der Marktgegebenheiten) zu ändern. Dies gilt auch für die in § 4 genannten Zahlungs- und Ankündigungsfristen.

Kunden mit bestehenden Verträgen werden über die Änderung mindestens vier Wochen vor deren Inkrafttreten in Textform (E-Mail) unterrichtet. Die Mitteilung enthält die geänderte Fassung, das Datum des Inkrafttretens und einen Hinweis auf das Widerspruchsrecht.

Widerspricht der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten, gilt dies als Zustimmung; hierauf wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Bei Widerspruch können beide Parteien den Vertrag zum Zeitpunkt der Änderung außerordentlich kündigen. Ist der Kunde Verbraucher, holt der Anbieter für Änderungen wesentlicher Vertragsbestandteile eine ausdrückliche Zustimmung ein.

§ 26 Gerichtsstand & anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist — soweit gesetzlich zulässig — Dietzenbach. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

§ 26a Besondere Bestimmungen für Verbraucher

Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Für sie gilt ergänzend Folgendes:

Widerrufsrecht. Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu; Einzelheiten und das Muster-Widerrufsformular enthält die gesonderte Widerrufsbelehrung, die dem Vertrag beigefügt wird. Zum vorzeitigen Beginn der Arbeiten und zum Erlöschen des Widerrufsrechts gilt § 6a.

Preise. Gegenüber Verbrauchern werden Endpreise einschliesslich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben.

Bestellung im Internet. Kommt der Vertrag elektronisch zustande, wird die Zahlungspflicht vor dem Absenden der Bestellung ausdrücklich kenntlich gemacht (§ 312j Abs. 3 BGB). Der Verbraucher erhält die Bestätigung des Vertrages nebst den Pflichtinformationen auf einem dauerhaften Datenträger.

Gerichtsstand. Die Gerichtsstandsvereinbarung nach § 26 gilt gegenüber Verbrauchern nicht; es bleibt bei den gesetzlichen Gerichtsständen.

Streitbeilegung. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Anbieter weder bereit noch verpflichtet.

§ 27 Weitere Bestimmungen

Unterauftragnehmer. Der Anbieter darf zur Erbringung seiner Leistungen Dritte einsetzen. Seine Verantwortung gegenüber dem Kunden bleibt davon unberührt. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Dritte gilt § 20.

Textform. Erklärungen, für die diese AGB Textform vorsehen, können per E-Mail abgegeben werden. Für die Kündigung genügt Textform; eine strengere Form wird nicht verlangt.

Verbraucherschlichtung. Der Anbieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet (§ 36 VSBG).

Stand: 01.04.2026