Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich und Gegenstand
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen IT-asap GmbH (nachfolgend „Anbieter") und seinen Kunden. Von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen gelten nicht, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.
§ 2 Vertragsschluss
Die Darstellung der Leistungen auf unserer Website ist kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Einladung zur Bestellung. Der Kunde stellt eine Anfrage mit möglichst genauer Leistungsbeschreibung. Der Anbieter erstellt auf dieser Basis ein Angebot. Der Vertrag kommt erst durch Annahme des Angebots durch den Kunden (z.B. per E-Mail-Bestätigung oder Unterschrift) zustande.
Abschluss über die Website. Verträge können auch unmittelbar über die Website oder das Kundenportal geschlossen werden. Der Kunde erhält den Vertragstext einschließlich dieser AGB vor Abgabe seiner Erklärung vollständig angezeigt und kann seine Eingaben bis zum Absenden berichtigen. Der Vertrag kommt mit dem Betätigen der entsprechend bezeichneten Schaltfläche zustande. Der Anbieter bestätigt den Zugang unverzüglich in Textform und übermittelt dem Kunden den Vertragstext in einer speicherbaren Form. Vertragssprache ist Deutsch.
Form und Nachweis. Die in diesen AGB geregelten Verträge unterliegen keinem gesetzlichen Formzwang; eine eigenhändige Unterschrift ist für ihr Zustandekommen nicht erforderlich. Der Anbieter dokumentiert bei einem Abschluss über die Website den Zeitpunkt, die IP-Adresse, das verwendete Endgerät sowie die Fassung des angezeigten Vertragstextes einschließlich einer Prüfsumme und bewahrt diese Nachweise für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auf. Der Kunde erhält dieselben Angaben mit der Bestätigung.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde benennt dem Anbieter einen Ansprechpartner zur Auftragsbegleitung. Er stellt alle für die Auftragserfüllung erforderlichen Daten, Texte, Bilder und Zugänge vollständig, rechtzeitig und korrekt bereit. Der Kunde ist allein verantwortlich dafür, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte keine Rechte Dritter (z.B. Urheber-, Marken-, Persönlichkeitsrechte) verletzen. Der Anbieter führt keine rechtliche Prüfung durch.
Bei verspäteter Mitwirkung haftet der Anbieter nicht für dadurch entstehende Verzögerungen.
Der Kunde stellt die für die Auftragserfüllung erforderlichen Inhalte innerhalb von 14 Tagen nach dem gemeinsamen Aufbau-Termin bereit. Liegen sie danach nicht vollständig vor, verlängern sich vereinbarte Fristen um einen der Verzögerung angemessenen Zeitraum; der Anbieter terminiert die weitere Bearbeitung neu. Verzögerungen, die der Kunde zu vertreten hat, berühren die Fälligkeit bereits erbrachter Leistungen nicht.
§ 4 Preise & Zahlung
Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Zahlung binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug.
Wiederkehrende Leistungen (insbesondere Domains, Hosting und Plattform-Abonnements) werden vor Beginn des jeweiligen Leistungszeitraums abgerechnet. Die Rechnung wird spätestens 14 Tage vor Beginn des neuen Zeitraums erstellt und dem Kunden in Textform übermittelt.
Sammelrechnung. Der Anbieter fasst alle in einem Abrechnungszeitraum fälligen wiederkehrenden Leistungen zu einer Rechnung zusammen. Der Abrechnungszeitraum beträgt einen Kalendermonat; der Einzug erfolgt zum 1. des Monats. Der Rechnungsbetrag ist zum ausgewiesenen Fälligkeitstag zur Zahlung fällig; bei erteiltem Lastschriftmandat erfolgt zu diesem Tag eine Abbuchung für alle Positionen des Zeitraums. Einzelne Leistungen, die nicht Teil des laufenden Zeitraums sind — etwa Neubestellungen oder einmalige Leistungen —, können gesondert abgerechnet werden.
SEPA-Lastschrift: Hat der Kunde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, wird der Rechnungsbetrag zum ausgewiesenen Fälligkeitstag von dem im Mandat genannten Konto eingezogen. Die Vorabankündigung (Pre-Notification) erfolgt mit der Rechnung; sie nennt Betrag, Fälligkeitstag, Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz. Die Parteien vereinbaren hierfür eine Frist von 14 Kalendertagen vor dem Einzug. Der Kunde sorgt für ausreichende Kontodeckung; Kosten einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift trägt der Kunde.
Besteht kein Lastschriftmandat, erfolgt die Zahlung per Überweisung binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum.
Elektronische Rechnungen. Rechnungen werden ausschließlich in elektronischer Form übermittelt. Eine Zustellung in Papierform erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und kann gesondert berechnet werden. Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm benannte E-Mail-Adresse empfangsbereit ist; Rechnungen gelten mit Zugang an dieser Adresse als zugestellt.
Form der Rechnung. Soweit für eine Leistung eine gesetzliche Pflicht zur Ausstellung einer E-Rechnung besteht, übermittelt der Anbieter eine strukturierte elektronische Rechnung nach EN 16931 (ZUGFeRD bzw. XRechnung). Diese Pflicht geht einer Zustimmung zu einem anderen Format vor; eine Zustimmung des Kunden zur Übermittlung als PDF gilt insoweit nicht. Solange und soweit die gesetzlichen Übergangsregelungen eine Übermittlung als sonstige Rechnung zulassen, stimmt der Kunde der Übermittlung als PDF per E-Mail zu. Der Kunde hat sicherzustellen, dass er strukturierte E-Rechnungen empfangen kann; er teilt dem Anbieter auf Anforderung den hierfür vorgesehenen Empfangsweg mit. Gegenüber öffentlichen Auftraggebern übermittelt der Anbieter auf Anforderung eine XRechnung über den vom Auftraggeber benannten Weg.
Preisgarantie. Sagt der Anbieter für das monatliche Entgelt eine Preisgarantie zu, ist eine Anpassung dieses Entgelts während der Garantiezeit ausgeschlossen. Die Garantie erfasst das monatliche Grundentgelt des gebuchten Pakets; sie gilt nicht für gesondert gebuchte Module, für Leistungen nach Aufwand und nicht für Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Anpassung der Vergütung. Änderungen der vereinbarten Vergütung bedürfen einer entsprechenden vertraglichen Grundlage oder einer Vereinbarung zwischen den Parteien.
Der Anbieter kann dem Kunden eine Anpassung der Vergütung mit einer Ankündigungsfrist von mindestens einem Monat in Textform anbieten. Die Mitteilung enthält die neue Vergütung, den vorgesehenen Zeitpunkt ihres Inkrafttretens und die Gründe der Anpassung.
Ohne wirksame Vereinbarung gelten die bisherigen Preise fort. Gesetzlich oder vertraglich bestehende Kündigungsrechte bleiben unberührt. Eine im jeweiligen Angebot vereinbarte Preisgarantie bleibt unberührt.
Anzahlung bei Erstellungsleistungen. Bei Paketen mit Aufbau-Service — also überall dort, wo der Anbieter die Erstellung übernimmt — werden 50 % des vereinbarten einmaligen Entgelts mit Auftragserteilung fällig, die restlichen 50 % nach Abnahme. Mit dem Aufbau wird nach Eingang der Anzahlung begonnen; der Termin für die gemeinsame Sitzung wird nach Zahlungseingang vergeben. Bei Paketen ohne Aufbau-Service, bei denen der Kunde selbst einrichtet, ist das einmalige Entgelt in voller Höhe mit Auftragserteilung fällig; eine Anzahlung entfällt. Welche Pakete zu welcher Gruppe gehören, ergibt sich aus der jeweils gültigen Leistungsübersicht.
Verzug. Zahlt der Kunde nicht innerhalb der vereinbarten Frist, kommt er spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug (§ 286 Abs. 3 BGB); gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, wenn in der Rechnung auf diese Folge hingewiesen wurde. Der Verzugszins beträgt neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, gegenüber Verbrauchern fünf Prozentpunkte. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen.
Aufrechnung und Zurückbehaltung. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Vertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen
Soweit nicht abweichend vereinbart, haben Dauerschuldverhältnisse (z.B. Hosting, Plattform-Abo, Wartung) eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen kann der Vertrag zum Ende der Mindestlaufzeit mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Wird nicht gekündigt, verlängert er sich um jeweils weitere 12 Monate; für jede Verlängerung gilt dieselbe Kündigungsfrist zum Ende der jeweiligen Laufzeit. Gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) gilt abweichend: Der Vertrag ist zum Ende der Mindestlaufzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar; danach läuft er auf unbestimmte Zeit weiter und ist von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Beginn. Das monatliche Entgelt wird ab dem Livegang berechnet, also ab der Abnahme der Erstellungsleistung. Für den Zeitraum davor fällt kein laufendes Entgelt an; die Bereitstellung von Domain, Postfach und Arbeitsumgebung während der Erstellung ist mit dem einmaligen Entgelt abgegolten.
Für Pakete ohne Aufbau-Service gilt abweichend § 11a Absatz 2.
§ 6 Abnahme
Einmalige Erstellungsleistungen (z.B. Landingpage, Webseite, Logo, Design) sind Werkleistungen. Nach Fertigstellung zeigen wir diese in Textform an und setzen eine Abnahmefrist von 14 Tagen.
Erklärt der Kunde innerhalb dieser Frist weder die Abnahme noch benennt er mindestens einen Mangel, gilt die Leistung mit Fristablauf als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB). Ist der Kunde Verbraucher, weisen wir ihn in der Fertigstellungsanzeige ausdrücklich auf diese Folge hin.
Die Abnahme kann ausdrücklich oder durch ein Verhalten erklärt werden, aus dem sich unter Berücksichtigung der Umstände eindeutig ergibt, dass der Kunde das Werk als im Wesentlichen vertragsgemäß billigt. Die bloße Live-Schaltung der Webseite führt nicht unabhängig von den gesetzlichen Voraussetzungen zur Abnahme. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden; die gesetzlichen Mängelansprüche bleiben unberührt.
Mit der Abnahme wird die Vergütung fällig (§ 641 BGB) und die Gewährleistungsfrist beginnt. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz Nachfrist nicht nach, ruht die Frist; bereits erbrachte Leistungen können abgerechnet werden.
Anwendungsbereich. Dieser Paragraph gilt nur für Leistungen, die der Anbieter selbst erstellt. Für Pakete ohne Aufbau-Service, in denen der Kunde seine Seite eigenständig über den Assistenten erstellt, gilt § 11a; eine Abnahme findet dort nicht statt.
§ 6a Widerrufsrecht und vorzeitiger Leistungsbeginn
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu; Einzelheiten regelt die gesonderte Widerrufsbelehrung. Gegenüber Unternehmern besteht kein Widerrufsrecht.
Vorzeitiger Beginn: Soll vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung begonnen werden — etwa bei der Registrierung einer Domain oder der Erstellung einer Landingpage — ist die ausdrückliche Zustimmung des Verbrauchers erforderlich. Der Verbraucher wird vor Abgabe seiner Erklärung über die Voraussetzungen eines möglichen Erlöschens des Widerrufsrechts bei vollständiger Leistungserbringung gemäß § 356 Abs. 5 BGB sowie über einen möglichen Wertersatz gemäß § 357a Abs. 2 BGB informiert. Für Verträge über die Bereitstellung nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlicher digitaler Inhalte gelten die besonderen Voraussetzungen des § 356 Abs. 6 BGB. Die erforderlichen Erklärungen werden im Bestellprozess gesondert eingeholt und dokumentiert.
Ohne diese Zustimmung beginnen wir nicht. Eine einmal registrierte Domain kann gegenüber der Vergabestelle nicht zurückgenommen werden.
Widerruft ein Verbraucher nach zugestimmtem vorzeitigem Beginn, schuldet er Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen (§ 357a Abs. 2 BGB).
§ 7 Nutzung der SaaS-Plattform
Als Teil unserer Leistungen erhält der Kunde Zugang zu unserer Online-Plattform („Portal"). Die Plattform wird in dem vom Kunden gebuchten Paket bereitgestellt. Welche Pakete angeboten werden und was sie umfassen, ergibt sich aus der jeweils gültigen Leistungsübersicht des Anbieters. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Paketbeschreibung.
Die Verfügbarkeit der Plattform beträgt im Jahresmittel 99 %. Nicht als Ausfall gelten angekündigte Wartungsarbeiten sowie Störungen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt, Ausfälle vorgelagerter Netze). Wartungsarbeiten werden, soweit möglich, in das Zeitfenster zwischen 0:30 und 3:00 Uhr gelegt und ab einer absehbaren Dauer von mehr als 15 Minuten vorher im Kundenbereich angekündigt. Eine Garantie oder ein Beschaffungsrisiko wird hiermit nicht übernommen. Der Kunde erhält persönliche Zugangsdaten, die er vertraulich zu behandeln hat. Bei Missbrauch der Zugangsdaten haftet der Kunde, soweit er ihn zu vertreten hat.
Der Anbieter ist berechtigt, die Plattform technisch weiterzuentwickeln, einzelne Funktionen anzupassen oder zu ersetzen, solange der wesentliche Leistungsumfang erhalten bleibt.
§ 8 Abonnements, Pakete & Zahlungsweise
Pakete werden monatlich oder jährlich abgerechnet (nach Wahl des Kunden). Zahlung per SEPA-Lastschrift, Banküberweisung oder Kreditkarte. Bei SEPA-Mandat wird der Betrag automatisch zum Fälligkeitstermin eingezogen. Die Vorabankündigung (Pre-Notification) erfolgt mit der Rechnung und damit 14 Kalendertage vor dem Einzug (§ 4).
Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter den Portal-Zugang nach Mahnung vorübergehend sperren (unter Aufrechterhaltung der vertraglichen Zahlungspflicht).
Zur Sperrung. Eine Sperrung setzt voraus, dass der Kunde mit einem nicht unerheblichen Betrag in Verzug ist und der Anbieter sie mindestens zwei Wochen zuvor in Textform angekündigt hat. Während der Sperrung bleiben die Daten des Kunden vollständig erhalten und werden nicht gelöscht; die Webseite des Kunden bleibt erreichbar, soweit die Sperrung nur den Portal-Zugang betrifft. Nach Ausgleich des Rückstands wird der Zugang unverzüglich wiederhergestellt.
Laufzeit von Zusatzmodulen. Zusatzmodule laufen bis zum Ende der Mindestlaufzeit des Hauptvertrages. Ist keine abweichende Laufzeit vereinbart, endet die Laufzeit eines Zusatzmoduls frühestens mit dem Ablauf der jeweils laufenden Vertragsperiode des Hauptvertrags. Verlängert sich der Hauptvertrag, verlängert sich das Zusatzmodul entsprechend, sofern es nicht nach den für das Modul vereinbarten Bedingungen wirksam gekündigt wurde. Läuft der Hauptvertrag auf unbestimmte Zeit weiter, sind auch die Zusatzmodule mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar. Ein Zusatzmodul endet spätestens mit dem Hauptvertrag. Gesetzliche Sonderkündigungs- und Anbieterwechselrechte bleiben unberührt. Sie enden in jedem Fall mit dem Hauptvertrag, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Wird ein Modul während der Mindestlaufzeit gebucht, gilt es für deren restliche Dauer.
§ 9 Faire Nutzung
Redaktionelle Kontingente. Die im Paket enthaltenen redaktionellen Leistungen — insbesondere Blog-Beiträge je Kalendermonat sowie Social-Media-Beiträge je Woche und Kanal — sind Höchstmengen. Sie verfallen, soweit sie im jeweiligen Zeitraum nicht abgerufen werden, und werden nicht übertragen oder erstattet. Die Erstellung setzt voraus, dass der Kunde die erforderlichen Angaben beibringt und die Entwürfe freigibt (§ 3); unterbleibt die Freigabe, gilt die Leistung als angeboten. Umfang und Frequenz ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des gebuchten Pakets.
Die im Paket enthaltenen Kontingente (z.B. KI-Credits, E-Mail-Postfächer, SMS-Guthaben, Traffic, Speicherplatz) sind nach dem Prinzip der fairen Nutzung bemessen. Bei offensichtlichem Missbrauch (z.B. automatisiertes Abrufen, Versand von Spam) ist der Anbieter berechtigt, die Nutzung einzuschränken oder den Zugang zu sperren.
§ 10 KI-generierte Inhalte
Die Plattform nutzt Künstliche Intelligenz (KI) zur Generierung von Texten (z.B. Blog-Artikel, Social-Posts, Webseiten-Inhalten), Bildern und Alt-Texten. Der Kunde ist vor Veröffentlichung verpflichtet, alle KI-generierten Inhalte auf sachliche und rechtliche Korrektheit zu prüfen.
Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit von KI-Ausgaben (sog. „Halluzinationen" sind systembedingt möglich). Das Urheberrecht an KI-generierten Inhalten ist rechtlich umstritten; eigene Werke des Kunden können bessere Schutzrechte bieten. Der Kunde ist für die Prüfung etwaiger Markenrechts-, Wettbewerbs- oder Persönlichkeitsrechtsverletzungen allein verantwortlich.
§ 11 Webseiten-Erstellung
Verträge zur Erstellung von Webseiten sind Werkverträge (§§ 631 ff. BGB). Die Seiten werden für mobile Endgeräte und die jeweils letzten zwei Versionen gängiger Browser optimiert. SSL-Zertifikate, Statistik-Tools und Quellcode-Herausgabe sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung geschuldet.
Wartungs- und Pflegeleistungen werden separat vereinbart. Nach Abnahme ohne Wartungsvertrag ist der Kunde selbst für Aktualität und Sicherheit verantwortlich.
Leistungszeit. Der Anbieter beginnt innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang der Anzahlung mit dem Aufbau. Die Fertigstellung erfolgt innerhalb von zehn Werktagen, nachdem dem Anbieter sämtliche vom Kunden beizubringenden Inhalte vollständig vorliegen. Fristen, die der Kunde durch verspätete Mitwirkung beeinflusst, verlängern sich entsprechend § 3.
Korrekturschleifen. Die Anzahl der enthaltenen Korrekturschleifen ergibt sich aus dem gebuchten Paket und wird in der Auftragsbestätigung ausgewiesen; sie beträgt mindestens zwei. Korrekturwünsche werden gesammelt über das dafür bereitgestellte Formular übermittelt. Jede weitere Korrekturschleife wird nach Aufwand berechnet.
Ausbleibende Mitwirkung. Stellt der Kunde erforderliche Inhalte, Informationen oder Zugänge nicht innerhalb der vereinbarten Fristen zur Verfügung, verlängern sich die vom Anbieter einzuhaltenden Fertigstellungsfristen um einen angemessenen Zeitraum.
Bleibt die erforderliche Mitwirkung auch nach schriftlicher Aufforderung aus, kann der Anbieter dem Kunden eine angemessene Nachfrist setzen und die weitere Bearbeitung bis zur Nachholung der Mitwirkung aussetzen. Der Anbieter kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die Rechte gemäß §§ 642 und 643 BGB geltend machen.
Eine automatische Live-Schaltung oder Abnahme einer nicht fertiggestellten Webseite findet aufgrund fehlender Mitwirkung allein nicht statt. Bereits entstandene Vergütungs- und Entschädigungsansprüche bleiben nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bestehen.
Vereinbarte Beschaffenheit. Maßgeblich für den geschuldeten Leistungsumfang ist das Ergebnis der gemeinsamen Aufbau-Sitzung, das der Anbieter dem Kunden im Anschluss in Textform bestätigt. Erhebt der Kunde dagegen nicht binnen sieben Tagen Einwendungen, gilt die Zusammenfassung als vereinbarte Beschaffenheit. Wünsche, die darüber hinausgehen, sind Änderungswünsche; sie werden im Rahmen der enthaltenen Korrekturschleifen und danach nach Aufwand umgesetzt. Eine Gestaltung, die der vereinbarten Beschaffenheit entspricht und vom Kunden lediglich anders gewünscht wird, ist kein Mangel.
§ 11a Selbst-Einrichtung (Pakete ohne Aufbau-Service)
Gegenstand. In Paketen ohne Aufbau-Service erstellt der Kunde die Inhalte seiner Seite eigenständig über den vom Anbieter bereitgestellten Assistenten. Der Anbieter schuldet insoweit keine Werkleistung, sondern die Bereitstellung der Plattform und der Betriebsumgebung sowie die Prüfung und Freischaltung der vom Kunden erstellten Seite. §§ 6 und 11 finden auf diese Pakete keine Anwendung.
Bereitstellung und Beginn des laufenden Entgelts. Der Zugang zum Assistenten wird nach Eingang des einmaligen Entgelts bereitgestellt. Ab der Bereitstellung stehen dem Kunden Assistent, Speicherplatz, Postfach und Domain zur Verfügung. Das monatliche Entgelt beginnt mit der Freischaltung der Seite, spätestens jedoch 30 Tage nach Bereitstellung des Zugangs. Der Kunde hat den Zeitpunkt der Freischaltung allein in der Hand; der Anbieter erinnert ihn vor Ablauf der Frist in Textform.
Änderungen durch den Kunden. Der Kunde kann Inhalte, Texte und Gestaltung seiner Seite jederzeit und ohne zahlenmäßige Begrenzung selbst ändern und neu erzeugen lassen. Eine Beschränkung auf Korrekturschleifen besteht in diesen Paketen nicht.
Kein bestimmtes Gestaltungsergebnis. Geschuldet ist die Funktionsfähigkeit des Assistenten, nicht ein bestimmtes textliches oder gestalterisches Ergebnis seiner Ausgaben. Dass ein erzeugter Text oder Entwurf nicht den Vorstellungen des Kunden entspricht, begründet keinen Mangel, solange der Assistent bestimmungsgemäß arbeitet; der Kunde kann die Ausgabe stattdessen erneut erzeugen lassen oder selbst überarbeiten. § 10 bleibt unberührt.
Freischaltung. Vor der Freischaltung prüft der Anbieter die Seite auf offensichtliche technische Fehler und auf das Vorliegen der Pflichtangaben. Eine inhaltliche Prüfung der vom Kunden eingestellten Texte findet nicht statt. Steht der Freischaltung etwas entgegen, teilt der Anbieter dies dem Kunden mit; die Frist nach Absatz 2 verlängert sich um die Dauer der Behebung, soweit der Kunde sie nicht zu vertreten hat.
§ 12 Webhosting & Domainregistrierung
Hostingleistungen werden im Kundenauftrag unter Einsatz von Subunternehmern erbracht. Die eingesetzten Unterauftragsverarbeiter werden dem Kunden in der Anlage zum Auftragsverarbeitungsvertrag namentlich benannt; über einen Wechsel wird er nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrags vorab unterrichtet. Die Verfügbarkeit beträgt mindestens 99% im Jahresmittel.
Domainregistrierungen erfolgen bei der jeweiligen Vergabestelle (DENIC, ICANN-Registrare). Der Anbieter wird als Vermittler tätig; das Vertragsverhältnis über die Domain kommt direkt zwischen Kunde und Vergabestelle zustande. Der Kunde ist allein verantwortlich, dass die gewünschte Domain keine Rechte Dritter verletzt.
Treuhänderische Verwaltung. Der Anbieter registriert und verwaltet Domains im Auftrag und Interesse des Kunden. Der Kunde bleibt zu jeder Zeit wirtschaftlicher Inhaber seiner Domain.
Registrierung auf den Namen des Kunden. Bei der Registrierung wird der Kunde beim Registrar als Registrant (Domain-Inhaber) eingetragen.
Technisch-administrative Verwaltung. Zur technischen Abwicklung — DNS, Nameserver, Überwachung der Verlängerung, Transfer zwischen Registraren — wird der Anbieter — soweit die jeweilige Vergabestelle eine solche Rolle vorsieht — als technischer Kontakt eingetragen. Bei .de-Domains erfasst die DENIC seit 2018 keinen Admin-C mehr; die Inhaberschaft des Kunden bleibt davon unberührt. Domainbezogene Systemnachrichten des Registrars werden auf eine Zustelladresse des Anbieters gesetzt. Der Anbieter nutzt diese Stellung ausschließlich zur ordnungsgemäßen Verwaltung im Sinne des Kunden und nicht zu eigenen Zwecken.
Jederzeitige Herausgabe. Der Kunde kann jederzeit die vollständige Herausgabe der Domain verlangen. Der Anbieter stellt in diesem Fall innerhalb von drei Werktagen den Auth-Code (EPP-/Transfer-Code) bereit und stellt die Kontaktdaten auf die vom Kunden benannten Daten um bzw. stimmt einem Transfer zu einem anderen Registrar ausdrücklich zu.
Keine Sperre. Der Anbieter ergreift keine Maßnahmen, die die Verwaltungsrechte des Kunden oder seine freie Verfügung über die Domain einschränken oder verzögern.
Vertragsende. Bei Beendigung des Vertrages werden alle betroffenen Domains auf die vom Kunden benannten Registrar-Konten übertragen. Dort anfallende Transfer- oder Jahresgebühren trägt der Kunde.
Preisbildung. Der dem Kunden berechnete Domainpreis bemisst sich am Verlängerungspreis und nicht am Preis des ersten Jahres. Aktionspreise mit erhöhtem Folgejahrespreis werden nicht weitergegeben; der Preis bleibt über die Laufzeit stabil.
Vorzeitiger Beginn bei Domains. Eine Domainregistrierung beginnt mit der Beauftragung und lässt sich gegenüber der Vergabestelle nicht zurücknehmen. Gegenüber Verbrauchern gilt hierfür § 6a: Der Anbieter beginnt erst nach ausdrücklicher Zustimmung zum vorzeitigen Leistungsbeginn, über deren Folgen der Verbraucher vorher unterrichtet wird.
§ 13 Änderungs- und Pflegeleistungen nach der Abnahme
Abgrenzung. Bis zur Abnahme richtet sich der Leistungsumfang nach § 11; die dort genannten Korrekturschleifen sind darin enthalten. Nach der Abnahme sind Änderungen an der Seite gesonderte Leistungen. Sie werden nach Aufwand abgerechnet, soweit nichts anderes vereinbart ist; der Stundensatz beträgt derzeit 110 € netto und wird vor Ausführung mitgeteilt. Maßgeblich ist die tatsächlich aufgewendete Arbeitszeit, abgerechnet in Schritten von 15 Minuten; angefangene Einheiten werden auf die nächste volle Einheit aufgerundet.
Im Paket enthaltener Änderungsservice. Ist der Änderungsservice im gebuchten Paket enthalten, gilt dies für die ersten drei Monate ab Abnahme. Danach endet er, ohne dass es einer Kündigung bedarf; er kann anschliessend als Zusatzleistung gebucht werden. Die verfügbaren Stufen und deren Preise ergeben sich aus der Leistungsübersicht. Die Mindestlaufzeit nach dem letzten Absatz dieses Paragraphen gilt nur für den gesondert gebuchten Änderungsservice, nicht für den im Paket enthaltenen.
Umfang des Änderungsservice. Hat der Kunde den Änderungsservice gebucht oder ist dieser in seinem Paket enthalten, sind davon Änderungen an bereits bestehenden Seiten umfasst: das Ändern und Austauschen von Texten, Bildern, Preisen, Öffnungszeiten und vergleichbaren Angaben sowie kleinere gestalterische Anpassungen innerhalb des bestehenden Aufbaus. Der Kunde übermittelt die gewünschten Änderungen und die dafür benötigten Inhalte über das dafür bereitgestellte Formular.
Nicht umfasst sind insbesondere neue Seiten und Unterseiten, neue Funktionen und Module, die Anbindung weiterer Systeme, Änderungen am Aufbau oder am Gestaltungsraster, das Erstellen neuer Inhalte wie Texte, Bilder oder Videos sowie Leistungen, die eine erneute rechtliche Prüfung erfordern. Diese werden nach Absatz 1 abgerechnet. Der Anbieter weist vor der Ausführung darauf hin, dass die Leistung kostenpflichtig ist, und nennt den voraussichtlichen Aufwand; ohne diesen Hinweis entsteht kein Vergütungsanspruch.
Zeitkontingent. Der Änderungsservice wird mit einem monatlichen Zeitkontingent gebucht; dessen Umfang (derzeit 30 oder 60 Minuten je Kalendermonat) ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der gebuchten Stufe. Maßgeblich ist die tatsächlich aufgewendete Arbeitszeit, abgerechnet in Schritten von 15 Minuten.
Verfall. Nicht in Anspruch genommene Zeit bleibt innerhalb des laufenden Quartals erhalten. Das Quartal beginnt mit der Buchung und läuft danach fortlaufend; es ist nicht an das Kalenderquartal gebunden. Zum Quartalsende verfällt nicht genutzte Zeit; sie wird weder in das folgende Quartal übertragen noch ausgezahlt oder erstattet. Die Einplanung angesparter Zeit erfolgt nach Abstimmung; ein Anspruch auf Erbringung an einem bestimmten Tag besteht nicht. Hierauf wird der Kunde bei der Buchung ausdrücklich hingewiesen.
Über das Kontingent hinaus. Ist das Kontingent eines Monats aufgebraucht, führt der Anbieter weitere Änderungen nur nach vorheriger Ankündigung der Kostenpflicht und Nennung des voraussichtlichen Aufwands aus; die Abrechnung erfolgt nach Absatz 1. Ohne diesen Hinweis entsteht kein Vergütungsanspruch. Der Kunde kann stattdessen auf die nächsthöhere Stufe wechseln; der Wechsel wirkt ab dem Folgemonat.
Mindestlaufzeit. Der gesondert gebuchte Änderungsservice läuft bis zum Ende der laufenden Vertragsperiode des Hauptvertrages und verlängert sich anschließend entsprechend dessen Laufzeit, sofern er nicht zum Ende der jeweiligen Periode gekündigt wird. Ist für den Änderungsservice ausdrücklich eine abweichende Laufzeit vereinbart, gilt diese vorrangig. Er endet in jedem Fall mit dem Hauptvertrag, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. § 5 gilt im Übrigen entsprechend.
Befristeter Änderungsservice. Ist der Änderungsservice als zeitlich befristeter Bestandteil eines Pakets enthalten, endet er mit Ablauf dieser Frist. Die Absätze 1 bis 4 gelten fort; der Kunde kann den Änderungsservice anschließend gesondert buchen.
§ 14 Online-Terminbuchung
Die Plattform bietet dem Kunden eine öffentliche Buchungsseite für Termine mit dessen Endkunden. Der Vertrag über den gebuchten Termin kommt direkt zwischen dem Kunden (Portal-Nutzer) und dessen Endkunde zustande. Der Anbieter stellt lediglich die technische Infrastruktur bereit und ist nicht Vertragspartner des Endkundenvertrages.
Der Kunde ist für die rechtskonforme Ausgestaltung der Buchungsprozesse (z.B. Widerrufsbelehrung bei B2C, Preistransparenz) selbst verantwortlich.
§ 15 SMS-Versand
Für den SMS-Versand (Terminerinnerungen, Bewertungsanfragen) wird ein Guthabenkonto geführt. Das Guthaben wird im Voraus durch den Kunden aufgeladen. Nicht verbrauchtes Guthaben verfällt nicht und wird bei Vertragsende auf Anforderung erstattet, sofern es 10 € übersteigt (Bagatellgrenze für die Auszahlung — das Guthaben wird in Beträgen von wenigen Cent verbraucht, und eine Überweisung verursacht höhere Kosten als der Restbetrag). Bis zum Vertragsende bleibt das gesamte Guthaben nutzbar.
Der Kunde ist für die Einhaltung der SMS-Versand-Regeln verantwortlich (Empfänger-Einwilligung, Opt-out, TKG, UWG). Der Anbieter ist berechtigt, bei begründetem Verdacht auf Missbrauch (z.B. Massenwerbung ohne Einwilligung) den SMS-Versand zu sperren.
§ 16 Marketing-Dienstleistungen
SEO-Maßnahmen sind Dienstleistungen (§§ 611 ff. BGB); ein bestimmtes Ranking wird nicht geschuldet. Bei SEA-Kampagnen (Google Ads, Meta Ads) schuldet der Anbieter die technische Einrichtung und Betreuung; Werbekosten an die Plattformbetreiber trägt der Kunde. Die rechtliche Prüfung von Keywords / Ad-Texten (Markenrecht, UWG) obliegt dem Kunden.
Vergütung der Kampagnenbetreuung. Das Entgelt für die Betreuung von SEA-Kampagnen richtet sich nach dem vom Kunden eingesetzten Werbebudget. Maßgeblich ist der tatsächliche Verbrauch des jeweiligen Vormonats laut Abrechnung des Plattformbetreibers; die Abrechnung erfolgt im Folgemonat. Die geltende Staffel ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des gebuchten Moduls. Das Werbebudget selbst zahlt der Kunde unmittelbar an den Plattformbetreiber; es ist im Entgelt nicht enthalten.
Bei automatisierten Veröffentlichungen im Auftrag des Kunden („Ghost-Posting") ist dieser für die Freigabe der Inhalte und die Einhaltung der für seinen Online-Auftritt geltenden gesetzlichen Pflichten verantwortlich. Eine eigene gesetzliche oder vertragliche Verantwortlichkeit des Anbieters bleibt unberührt.
§ 17 Mängelgewährleistung
Für Werkleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte gemäß §§ 633 ff. BGB, soweit keine wirksame abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Unwesentliche Mängel berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme, schließen jedoch bestehende gesetzliche Mängelansprüche nicht aus.
Die Art der Nacherfüllung richtet sich nach § 635 BGB.
Für die Verjährung der Mängelansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit nicht im jeweiligen Vertrag eine rechtlich zulässige abweichende Frist vereinbart wurde.
Gesetzlich zwingende Ansprüche sowie Ansprüche aufgrund arglistig verschwiegener Mängel und ausdrücklich übernommener Garantien bleiben unberührt.
§ 18 Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
Die Haftungsbeschränkung gilt auch für Erfüllungsgehilfen und gesetzliche Vertreter des Anbieters.
Datenverlust. Für Schäden durch Datenverlust gelten die vorstehenden Haftungsgrundsätze. Hat der Kunde seine Daten vertragsgemäss gesichert oder sind sie nach § 22 von uns zu sichern, ist die Haftung auf den Aufwand begrenzt, der für die Wiederherstellung aus diesen Sicherungen erforderlich ist. Diese Begrenzung gilt nicht, soweit der Anbieter eigene Sicherungs- oder Schutzpflichten verletzt hat.
Höhere Gewalt. Ereignisse höherer Gewalt — insbesondere Naturereignisse, Krieg, Streik, behördliche Anordnungen, großflächige Ausfälle von Strom- oder Telekommunikationsnetzen sowie vom Anbieter nicht zu vertretende Ausfälle von Vorleistern — befreien die Parteien für ihre Dauer von der Leistungspflicht. Der Anbieter unterrichtet den Kunden unverzüglich. Dauert das Ereignis länger als zwei Monate, kann jede Partei den betroffenen Vertrag außerordentlich kündigen; bereits erbrachte Leistungen werden abgerechnet.
§ 19 Freistellung
Verletzt der Kunde schuldhaft Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen durch von ihm eingestellte oder bereitgestellte Inhalte, stellt er den Anbieter von hieraus resultierenden berechtigten Ansprüchen Dritter frei. Eine Freistellung erfolgt nicht, soweit der Anbieter die Rechtsverletzung selbst zu vertreten hat. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich und gibt ihm Gelegenheit zur Mitwirkung an der Rechtsverteidigung. Dies betrifft insbesondere Ansprüche (z.B. Urheber-, Marken-, Wettbewerbs- oder Persönlichkeitsrechte). Die Freistellung umfasst auch angemessene Rechtsverteidigungskosten.
§ 19a Rechtswidrige Inhalte — Melde- und Abhilfeverfahren
Rolle des Anbieters. Der Anbieter erbringt Hostingleistungen im Sinne des Artikels 6 der Verordnung (EU) 2022/2065 (Gesetz über digitale Dienste, DSA). Die gehosteten Inhalte stammen vom Kunden; der Anbieter nimmt keine inhaltliche Prüfung vor und ist nicht verpflichtet, die gehosteten Inhalte zu überwachen.
Meldeweg. Jede Person und jede Einrichtung kann Inhalte, die sie für rechtswidrig hält, elektronisch melden — über das Formular unter itasap.de/inhalte-melden oder an die im Impressum genannte Kontaktstelle. Eine Meldung soll nach Artikel 16 Abs. 2 DSA enthalten: eine hinreichend begründete Erläuterung, warum der Inhalt rechtswidrig ist, die genaue elektronische Fundstelle, Name und E-Mail-Adresse der meldenden Stelle sowie die Erklärung, dass die Angaben nach bestem Wissen richtig und vollständig sind.
Bearbeitung. Der Anbieter bestätigt den Eingang unverzüglich, bearbeitet die Meldung zeitnah, sorgfältig und ohne Willkür und teilt der meldenden Stelle seine Entscheidung mit Begründung sowie den Hinweis auf Rechtsbehelfe mit (Artikel 16 Abs. 4 und 5 DSA).
Maßnahmen. Erweist sich ein Inhalt als offensichtlich rechtswidrig oder wird der Anbieter behördlich oder gerichtlich dazu verpflichtet, kann er den betreffenden Inhalt sperren oder entfernen und im Wiederholungsfall den Zugang zum Dienst beschränken. Der Anbieter unterrichtet den Kunden hierüber und teilt ihm die Gründe mit (Artikel 17 DSA). Die Maßnahme beschränkt sich auf den beanstandeten Inhalt; eine weitergehende Sperrung erfolgt nur, soweit eine Beschränkung auf den Einzelinhalt technisch nicht möglich ist.
Missbräuchliche Meldungen. Wer wissentlich falsche Angaben macht, haftet für den daraus entstehenden Schaden. Der Anbieter ist berechtigt, offensichtlich missbräuchliche Meldungen im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu behandeln. Gesetzliche Melde-, Prüf- und Abhilfepflichten bleiben unberührt. Etwaige Schadenersatzansprüche richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.
Zentrale Kontaktstelle und Aufsicht. Die Kontaktstelle nach Artikel 11 und 12 DSA ist im Impressum benannt; Verfahrenssprache ist Deutsch. Zuständige Aufsicht ist die Koordinierungsstelle für digitale Dienste bei der Bundesnetzagentur. Der Anbieter ist Kleinunternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG; die Pflichten des Abschnitts 3 des Kapitels III DSA — insbesondere das interne Beschwerdemanagementsystem nach Artikel 20 — gelten für ihn nach Artikel 19 DSA nicht. Der Rechtsweg und die Beschwerde bei der Aufsicht bleiben hiervon unberührt.
§ 20 Datenschutz & Auftragsverarbeitung
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden (Art. 28 DSGVO). Der Auftragsverarbeitungsvertrag ist Anlage und Bestandteil des Vertrages; er geht dem Kunden mit der Bestellung zu und wird im Kundenbereich geschlossen (Art. 28 Abs. 9 DSGVO). Dort ist er mit der jeweils aktuellen, namentlichen Liste der weiteren Auftragsverarbeiter jederzeit abrufbar; auf Wunsch senden wir ihn zu.
Über wesentliche Änderungen der Unter-Auftragsverarbeiter wird der Kunde nach Art. 28 Abs. 2 DSGVO mit einer Frist von vier Wochen unterrichtet; er kann ihnen widersprechen.
Details zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung.
§ 21 Datenexport bei Vertragsende
Nach Vertragsende kann der Kunde innerhalb von 30 Tagen einen Export seiner Daten in einem gängigen maschinenlesbaren Format (JSON, CSV, ZIP) anfordern. Der Export umfasst Stammdaten, Endkunden-Datensätze, Rechnungen, Produkte, Blog-Artikel und Medien.
Wechsel zu einem anderen Anbieter. Soweit die Vorschriften des Kapitels VI der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) anwendbar sind, unterstützt der Anbieter den Wechsel zu einem anderen Anbieter oder in eine eigene IT-Infrastruktur nach deren Massgabe. Die vertragliche Ankündigungsfrist beträgt höchstens zwei Monate, der technische Übergangszeitraum grundsätzlich höchstens 30 Kalendertage; die gesetzlichen Verlängerungsmöglichkeiten bleiben unberührt. Der Kunde kann den Export auch während der Vertragslaufzeit verlangen.
Was nicht mitgehen kann — und warum wir es vorher sagen. Die Hydra-Plattform ist eine Eigenentwicklung des Anbieters. Vorlagen, Quelltext, Komponenten und die technische Infrastruktur sind nicht übertragbar und nicht Gegenstand des Exports; ein Anspruch auf Herausgabe des Quelltexts besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung oder soweit zwingendes Recht dies verlangt. Exportiert werden die Inhalte und Daten des Kunden in einem gängigen, maschinenlesbaren Format — Texte, Bilder, Dateien, Kontakte, Belege, Beiträge. Eine bei einem anderen Anbieter unmittelbar lauffähige Fassung der Webseite ist darin nicht enthalten; sie müsste dort neu aufgebaut werden. Dasselbe gilt für E-Mail-Postfächer: Die Inhalte können über IMAP vollständig übernommen werden, der Betrieb wechselt jedoch mit zur neuen Umgebung. Der Anbieter weist hierauf vor Vertragsschluss hin, damit die Entscheidung in Kenntnis dieser Grenze getroffen werden kann.
Löschung nach dem Abruf. Nach Beendigung des Vertrages bzw. nach Abschluss eines gesetzlich geregelten Anbieterwechsels werden die Kundendaten für die jeweils anwendbare gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Abruffrist bereitgehalten — mindestens 30 Tage. Gelöscht wird erst, wenn das Übergabepaket abgerufen wurde oder der Kunde die Löschung ausdrücklich verlangt (Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO: Rückgabe oder Löschung nach Wahl des Verantwortlichen). Liegt beides nicht vor, fragt der Anbieter nach, statt zu löschen.
Spätestens 90 Tage nach Vertragsende ist die Löschung einschliesslich der Sicherungskopien abgeschlossen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten (insbesondere §§ 147 AO, 257 HGB) und technisch erforderliche Löschzyklen von Sicherungskopien werden hierbei berücksichtigt; die eigenen Buchungsbelege des Anbieters über das Vertragsverhältnis bleiben hiervon unberührt. Jede Löschung wird mit Zeitpunkt, Umfang und freigebender Person protokolliert.
Was das Übergabepaket enthält. Alle Datenrubriken des Kunden je als CSV und als JSON, die abgelegten Belege und Verträge als Datei im Original, die Geschäftskorrespondenz samt Unterschriftsnachweisen, sowie ein Verzeichnis, das jede Datei ihrem Datensatz zuordnet. Umfang, Formate und die Angabe, was nicht übertragbar ist, liegen dem Paket als Beschreibung bei. Zusätzlich stellt der Anbieter einmal jährlich ein Jahrespaket für Jahresabschluss und Prüfung bereit, einschliesslich eines Vollständigkeitsnachweises über die Nummernfolge der Ausgangsrechnungen. Beides ist unentgeltlich.
§ 22 Datensicherung
Der Anbieter führt tägliche Backups der Kundendaten durch (7-Tage-Rolling-Retention + wöchentliche Snapshots 4 Wochen). Backups werden verschlüsselt gespeichert. Der Kunde ist berechtigt, zusätzlich eigene Datensicherungen anzufertigen.
§ 23 Nutzungsrechte & Eigenwerbung
Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde an erstellten Werken ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck. Weitergehende Nutzungsrechte (z.B. Weiterverkauf) bedürfen individualvertraglicher Vereinbarung.
Der Anbieter ist berechtigt, das abgeschlossene Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen, Portfolio) in angemessener Weise darzustellen. Im Footer der vom Anbieter erstellten Webseiten darf der Anbieter einen diskreten Urheber-Hinweis mit Link platzieren.
Zur Referenzdarstellung darf der Anbieter neben dem Arbeitsergebnis auch Firmenname und Logo des Kunden verwenden. Der Kunde kann dieser Verwendung jederzeit in Textform widersprechen; der Anbieter entfernt die Angaben dann innerhalb von 14 Tagen. Daten und Inhalte des Kunden, die nicht Teil des öffentlich zugänglichen Arbeitsergebnisses sind, werden nicht zu Werbezwecken genutzt.
Paket „Kauf" — abweichend von Absatz 1. Beim Paket „Kauf" wird die Erstellungsleistung einmalig vergütet. Der Kunde erhält an den für ihn erstellten Inhalten und der für ihn erstellten Gestaltung ein zeitlich und räumlich unbeschränktes einfaches Nutzungsrecht, das er auf einen Rechtsnachfolger seines Unternehmens übertragen darf. Nicht umfasst ist die Plattform selbst nebst der ihr zugrundeliegenden Software, Vorlagen und Bausteine; deren Nutzung richtet sich nach § 7 und endet mit dem Dauerschuldverhältnis. Bei Vertragsende erhält der Kunde seine Inhalte nach § 21.
§ 23a Rechtstext-Vorlagen
Der Anbieter stellt im Kunden-Portal Vorlagen für Impressum, Datenschutzerklärung und AGB bereit. Diese Vorlagen dienen als Ausgangsbasis und werden regelmäßig aktualisiert, insbesondere bei Änderungen der Rechtslage oder Rechtsprechung.
Eigenverantwortung des Kunden: Der Kunde ist als Betreiber seiner Online-Auftritte selbst für die Aktualität, Vollständigkeit und rechtliche Korrektheit seiner veröffentlichten Rechtstexte verantwortlich. Die vom Anbieter bereitgestellten Vorlagen ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.
Aktualisierungen: Bei Aktualisierungen der Vorlagen-Versionen wird der Kunde per E-Mail informiert. Kunden, die eigene Anpassungen an den Texten vorgenommen haben, erhalten einen Vergleich zwischen der neuen Vorlage und ihrem aktuellen Text. Die Übernahme der aktualisierten Vorlage liegt in der Verantwortung und Entscheidung des Kunden.
Keine automatische Übernahme: Eigene Anpassungen des Kunden werden durch Versions-Updates des Anbieters niemals automatisch überschrieben. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Rechtstexte, die der Kunde nach dem Hinweis nicht aktualisiert hat.
§ 24 Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich. Diese Pflicht gilt zeitlich unbegrenzt über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus. Die Parteien verpflichten eingesetzte Mitarbeiter und Subunternehmer zur Einhaltung der Vertraulichkeit.
§ 25 Änderungen dieser AGB
Für bestehende Verträge gilt grundsätzlich die bei Vertragsschluss wirksam vereinbarte Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Der Anbieter kann dem Kunden Änderungen dieser AGB in Textform anbieten. Die Mitteilung enthält die vorgesehenen Änderungen und den Zeitpunkt ihres geplanten Inkrafttretens; sie erfolgt mindestens vier Wochen vorher.
Änderungen bedürfen einer wirksamen vertraglichen Grundlage oder einer entsprechenden Vereinbarung der Vertragsparteien.
Das bloße Schweigen des Kunden gilt nicht als Zustimmung zu Änderungen wesentlicher Vertragspflichten, der vereinbarten Vergütung, der Nutzungsrechte oder der Haftungsregelungen.
Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt.
§ 26 Gerichtsstand & anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist — soweit gesetzlich zulässig — Offenbach am Main. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
§ 26a Besondere Bestimmungen für Verbraucher
Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Für sie gilt ergänzend Folgendes:
Widerrufsrecht. Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu; Einzelheiten und das Muster-Widerrufsformular enthält die gesonderte Widerrufsbelehrung, die dem Vertrag beigefügt wird. Zum vorzeitigen Beginn der Arbeiten und zum Erlöschen des Widerrufsrechts gilt § 6a.
Preise. Gegenüber Verbrauchern werden Endpreise einschliesslich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben.
Bestellung im Internet. Kommt der Vertrag elektronisch zustande, wird die Zahlungspflicht vor dem Absenden der Bestellung ausdrücklich kenntlich gemacht (§ 312j Abs. 3 BGB). Der Verbraucher erhält die Bestätigung des Vertrages nebst den Pflichtinformationen auf einem dauerhaften Datenträger.
Gerichtsstand. Die Gerichtsstandsvereinbarung nach § 26 gilt gegenüber Verbrauchern nicht; es bleibt bei den gesetzlichen Gerichtsständen.
Streitbeilegung. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Anbieter weder bereit noch verpflichtet (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG).
§ 27 Weitere Bestimmungen
Unterauftragnehmer. Der Anbieter darf zur Erbringung seiner Leistungen Dritte einsetzen. Seine Verantwortung gegenüber dem Kunden bleibt davon unberührt. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Dritte gilt § 20.
Textform. Erklärungen, für die diese AGB Textform vorsehen, können per E-Mail abgegeben werden. Für die Kündigung genügt Textform; eine strengere Form wird nicht verlangt.
Stand: 12.10.2026